Stuttgarter Polizei weist den Vorwurf der Behinderung von Pressevertretern als unbegründet zurück
Charlottenplatz - 29.08.2018Die Vorwürfe des Vertreters eines
Journalistenverbandes, die Stuttgarter Polizei habe am vergangenen
Wochenende die Arbeit von Pressevertretern behindert, wird
zurückgewiesen. Sie sind schlichtweg unzutreffend. "Von einer
Einschränkung der Pressefreiheit im Zusammenhang mit diesem Einsatz
kann nicht die Rede sein", so Polizeipräsident Franz Lutz in seiner
Bewertung.
Für die Stuttgarter Polizei gilt die Pressefreiheit - gerade auch
bei Demonstrationen. Der Vorwurf der Behinderung der Presse ist
unbegründet. Verfolgt man die Berichterstattung in den einschlägigen
Internetplattformen, so ergibt sich, dass dort zahllose Bilder und
Bilderserien genau das Gegenteil der Behauptungen abbilden. Bis auf
die kurzzeitige Absperrung am
Charlottenplatz konnten Medienvertreter
jederzeit den Einsatz begleiten und dokumentieren. Und selbst hier
waren offenkundig Pressevertreter vor Ort und konnten Bilder im
U-Bahn-Haltestellenbereich Charlottenplatz fertigen. "Obwohl die
Situation in der Gesamtschau in einem anderen Licht erscheint," so
Polizeipräsident Lutz, "nehmen wir diesen Vorfall zum Anlass, die
Fortbildung unserer Einsatzkräfte im Umgang mit Medienvertretern -
über die bisherigen Schulungsmaßnahmen und Einsatzvor- wie
-nachbereitungen hinaus - weiter zu intensivieren. Es wurde wieder
deutlich, dass jedes Wort auf der Goldwaage liegt und das akzeptieren
wir. Gleichwohl haben die eingesetzten Polizeibeamten einsatztaktisch
völlig korrekt gehandelt. Wir schützen die Versammlungsfreiheit und
gewährleisten eine vollumfängliche Medienberichterstattung - wir
schützen aber auch Versammlungsteilnehmer, Unbeteiligte und
Medienvertreter. Wir wollen weder Eskalation noch Provokation und
schon gar nicht am Ende des Tages Auseinandersetzungen, bei der wir
am Ende Verletzte zu beklagen haben."
Was war geschehen: Am vorvergangenen Samstag (18.08.2018) hatte
die rechtsgerichtete Identitäre Bewegung einen Infostand auf dem
Schlossplatz in der Stuttgarter Innenstadt aufgebaut. Etwa 50
Personen, die dem linken Spektrum zuzuordnen sind, protestierten
dagegen, blockierten zunächst den der Identitären Bewegung
zugewiesenen Versammlungsort und versuchten anschließend die
Veranstaltung zu stören. Zirka 70 Polizistinnen und Polizisten waren
im Einsatz, um die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Insgesamt
mussten von den Polizeibeamten vier Platzverweise ausgesprochen
werden. Darüber hinaus wurden im Zusammenhang mit der Versammlung
drei Strafanzeigen wegen Beleidigung aufgenommen und von der
Kriminalpolizei weiter bearbeitet. Diese Anzeigen - auch die eines
Journalisten - wurden unmittelbar nach Bekanntwerden noch während der
Versammlung aufgenommen und Geschädigte wie Beschuldigte zur Sache
gehört. Von einer Anzeigenaufnahme "nach wiederholtem Drängen" kann
daher überhaupt nicht die Rede sein. Während der Versammlung waren
Journalisten anwesend und haben - wie zahlreiche Bilder in den Medien
und Internetforen belegen - die Versammlung und den Polizeieinsatz
ausführlich dokumentiert. Nach Ende der Veranstaltung gegen 12.45 Uhr
und dem Abbau ihres Infostandes wollten die Anhänger der Identitären
Bewegung zum Charlottenplatz, um von dort mit der Stadtbahn
wegzufahren. Zu diesem Zeitpunkt formierten sich Aktivisten des
linken Spektrums. Erst mit zusätzlichen Kräften konnte ein geregelter
Abmarsch ermöglicht werden. Während des gesamten Marsches mussten die
Einsatzkräfte verhindern, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen
Demonstranten und Gegendemonstranten kommt. Immer wieder versuchten
Personen den Zug zu verlangsamen, verbal und auch körperlich. Durch
taktisches Geschick und dauerhafter Präsenz der Einsatzkräfte konnte
verhindert werden, dass es zu keinen weiteren Straftaten kam. In
dieser insgesamt aggressiven Grundstimmung mussten die Demonstranten
immer wieder getrennt und ernsthafte Auseinandersetzungen schon im
Ansatz verhindert werden. Die Gegendemonstranten verfolgten den Tross
bis zur Haltestelle und wollten offenbar zudem mit in die Stadtbahn
einsteigen. Um in einer offenkundig aufgeheizten Stimmung
Eskalationen zu verhindern, Demonstranten und Gegendemonstranten
strikt zu trennen, den Abmarsch der Anhänger der Identitären Bewegung
zu gewährleisten und zum Schutz der Personen, wurde der Zugang zur
Haltestelle für zirka 2 bis 3 Minuten durch Polizeiketten abgesperrt.
Das Ausweisen eines solchen Sicherheitsbereiches, der ein wie hier
nur kurzzeitiges Betretungsverbot umfasst, ist eine polizeiliche
Standardmaßnahme und gehört zum polizeilichen Alltag. Diese Maßnahmen
verhinderten drohende Auseinandersetzungen oder gar körperliche
Übergriffe - von Versammlungsteilnehmern, von Journalisten oder auch
von unbeteiligten Passanten bzw. U-Bahn-Fahrgästen.
Mittlerweile hat sich der Polizeibeamte, der an der Absperrung
Akademiestraße gegenüber einem Journalisten die Worte "die
Pressefreiheit sei eingeschränkt" gesagt haben soll, von selbst bei
seinen Vorgesetzten gemeldet.
Nach den Angaben des Polizeibeamten der Stuttgarter Polizei stand
er im Bereich des Zugangs Akademiegarten in der Polizeikette, als
eine Gruppe Personen des offensichtlich linken Spektrums auf ihn
zukam, darunter drei Personen, die Kameras dabei hatten. Eine dieser
Personen verlangte, die Polizeiabsperrung zu passieren. Der Beamte
verneinte dieses Ansinnen und teilte mit, dass es sich hinter der
Polizeikette um einen Sicherheitsbereich handelt. Daraufhin hat eine
der drei Personen seinen Presseausweis vorgezeigt und verlangte
erneut, durchgelassen zu werden. Auf die Antwort des Beamten, dass
dies jetzt nicht funktioniere, habe der Journalist entgegnet: "Wie?
Ist die Pressefreiheit jetzt ausgesetzt?" Daraufhin habe der Beamte
geantwortet: "Ja, die ist jetzt ausgesetzt." Diese Aussage war eine
Reaktion auf eine Frage, die aus Sicht des Beamten nicht als
ernsthaft eingestuft wurde. Der Beamte erwiderte daher auch: "Sie
wissen aber schon, wie ich das meine?"
Der Sachverhalt wurde intensiv mit dem Beamten aufgearbeitet. Er
wurde entsprechend sensibilisiert.
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