Ermittlungserfolg nach Raubüberfall auf Einkaufsmarkt - 18-Jähriger in Untersuchungshaft
Ostfildern.
Hedelfinger Str. - 20.07.2016Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Ostfildern-Ruit (ES): Unter dem dringenden Verdacht, am
08.06.2016, in der
Hedelfinger Straße einen Einkaufsmarkt überfallen
zu haben, ist ein 18-jähriger Heranwachsender aus
Ostfildern-Nellingen von Beamten der Kriminalpolizeidirektion
Esslingen am Dienstag festgenommen und auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Stuttgart von der zuständigen Haftrichterin in
Untersuchungshaft genommen worden.
Wie bereits mit Pressemitteilung vom 08.06.2016 berichtet, hatte
ein zunächst unbekannter junger Mann am 08.06.2016, gegen 12 Uhr, den
Markt betreten und die Marktleiterin in ihrem Büro mit einer Pistole
bedroht und Geld aus dem Tresor gefordert. Die Marktleiterin äußerte
spontan, der Tresor sei im Keller, und ging mit dem Täter zurück in
den Verkaufsbereich. Als zwischenzeitlich Kunden den Markt betreten
hatten, wendete sich der Täter nun an die Kassiererin und forderte
unter Drohung mit der Waffe den Inhalt der Kasse. Die Angestellte
legte mehrere Geldscheine auf das Warenband, die der Täter an sich
nahm und aus dem Markt stürmte. Auf seiner Flucht über mehrere
Straßen verlor er einen Teil der Beute und auch seine beim Überfall
benutzte Tatwaffe, eine Softairpistole. Passanten fanden die
verlorenen Gegenstände und übergaben sie der Polizei.
Die Ermittler sicherten umfangreiches Spurenmaterial, unter
anderem auch DNA an der mutmaßlichen Tatwaffe. Die Auswertung des
gesicherten Materials beim Landeskriminalamt ergab nun eine
Treffermeldung auf den bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung
getretenen 18-jährigen Tatverdächtigen. Durch weitere Überprüfungen
konnte der Tatverdacht gegen den 18-Jährigen schließlich erhärtet
werden. Über die Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde daraufhin ein
Haftbefehl beantragt. Am Dienstag (19.07.2016) wurde der Beschuldigte
an seiner Wohnanschrift aufgesucht und festgenommen. Wegen
verschiedener Delikte stand der 18-Jährige noch unter Bewährung,
nachdem er im Jahre 2013 zu einer Jugendstrafe verurteilt worden war.
Er wurde noch am gleichen Tag beim Amtsgericht Stuttgart der
Haftrichterin vorgeführt, die den von der Staatsanwaltschaft
beantragten Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. Der 18-Jährige
machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und wurde in
eine Justizvollzugsanstalt verbracht. (jh)
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