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Bericht an den Innenausschuss des Landtags - Innenminister Reinhold Gall: "EG Umfeld hellt Bezüge zum NSU in Baden-Württemberg deutlich auf - Generalbundesanwalt prüft noch einzelne Spuren"

Nordbahnhofstr. - 13.02.2014



Die intensiven Strukturermittlungen der im Januar 2013 vom
Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg eingesetzten
Ermittlungsgruppe (EG) Umfeld sind weitgehend abgeschlossen. "Diese
Arbeit, die kein anderes Bundesland in diesem Umfang und dieser Tiefe
geleistet hat, konnte die Bezüge des Nationalsozialistischen
Untergrunds zu Baden-Württemberg in den vergangenen zwei Jahrzehnten
deutlich aufhellen", erklärte Innenminister Reinhold Gall am
Mittwoch, 12. Februar 2014, in der 19. Sitzung des Innenausschusses
im Landtag. Damit lägen die wesentlichen Erkenntnisse für die
Bewertung der grundsätzlichen Fragen zum NSU-Komplex nunmehr vor.

Demnach hätten sich die Mitglieder des Nationalsozialistischen
Untergrunds (NSU) vor ihrem Untertauchen zu privaten Festen und
womöglich danach bis 2001 mehrfach bei Gesinnungsgenossen in
Ludwigsburg aufgehalten - also weit vor dem Heilbronner
Polizistenmord. Zum Tatgeschehen in Heilbronn seien durch die
Ermittlungen der EG Umfeld keine weiteren belastbaren Erkenntnisse
bekannt geworden. Ob ein Aufenthalt in Stuttgart 2003 weiteren
Anschlagsplanungen und Tatvorbereitungen diente, sei nicht
zweifelsfrei zu belegen.

Nach den bisherigen Ermittlungen der Sicherheitsbehörden in
Baden-Württemberg habe das Trio in Baden-Württemberg keine weiteren
Straftaten begangen, die bislang nicht dem Trio zugerechnet werden
konnten. Es gebe bisher keine Hinweise auf mit dem NSU vergleichbare
Netzwerke oder Zellen in Baden-Württemberg, betonte der
Innenminister. Was mögliche Unterstützungshandlungen für den NSU von
Personen aus Baden-Württemberg angeht, werden einzelne Spuren vom
Generalbundesanwalt noch auf strafrechtliche Relevanz geprüft. Die EG
Umfeld habe bei ihren akribischen Ermittlungen überdies weitere
Gruppierungen des Ku Klux Klan aufgespürt, die nach vorliegenden
Erkenntnissen aber keinen Bezug zum NSU hatten.

Minister Gall räumte ein, dass bei der Aufklärung des Heilbronner
Polizistenmordes individuelle Fehlleistungen nicht von der Hand zu
weisen seien - nicht nur der Einsatz verunreinigter Wattestäbchen und
die Jagd nach einem Phantom. "Nach allem, was ich heute weiß, ist
aber ein rechtsextremistischer Hintergrund bis November 2011 nicht zu
erkennen gewesen", hob er hervor.

In die gezielten Fahndungsmaßnahmen zwischen 1998 und 2003 in
Thüringen und Sachsen seien die baden-württembergischen
Sicherheitsbehörden nicht ingebunden gewesen. Dass das Landesamt für
Verfassungsschutz (LfV) die Mitglieder des NSU bei Besuchen in
Ludwigsburg nicht ins Visier bekam, sei auch auf eine unbefriedigende
Quellenlage in diesem Raum zurückzuführen. Allerdings sei die
sogenannte Garagenliste von Mundlos damals nicht an
baden-württembergische Sicherheitsbehörden weitergeleitet worden.
Insgesamt hätten diese mit Blick auf den NSU im Rahmen ihrer
Möglichkeiten gehandelt.

Um derartige schlimme Taten künftig zu verhindern, müssten vor
allem die Informationswege zwischen den Sicherheitsbehörden
bundesweit verbessert werden. Einige Reformen seien bereits erfolgt,
andere müssten noch von der neuen Bundesregierung umgesetzt werden.
In Baden-Württemberg würden derzeit noch Arbeitsschwerpunkte und die
Organisationsstruktur des Landesamtes für Verfassungsschutzes (LfV)
überprüft und die parlamentarische Kontrolle verbessert, berichtete
Innenminister Gall.

Im Einzelnen seien in Baden-Württemberg bereits folgende Lehren
gezogen und Maßnahmen ergriffen worden:

- Die Problematik um kontaminierte Wattestäbchen wurde intensiv
aufgearbeitet und hatte bundesweit Konsequenzen für die
kriminaltechnische Spurensicherung.
- Die Auswertung von E-Mail-Konten ist bei Kapitaldelikten
regelmäßig Bestandteil der umfangreichen Beweissicherung.
- Aktuell wird die Führungs- und Einsatzanordnung
"Sonderkommissionen Kriminalpolizei" zur Anpassung von
Ermittlungsstandards umgesetzt.
- Die Waffenbehörden, Polizei und Verfassungsschutz haben alle
bekannten Angehörigen der rechten Szene darauf überprüft, ob sie
im legalen Besitz einer Waffe sind und ob ihnen dieser Besitz
versagt werden kann. Der überprüfte Personenkreis umfasste rund
3.000 Personen.
- Einrichtung einer gemeinsamen Informations- und Analysestelle
(GIAS) von LfV und LKA. Sie soll die Informationsweitergabe
garantieren, Schnittstellen schließen und die Zusammenarbeit
unter Wahrung des Trennungsgebots verbessern.
- Einführung eines anonymen Hinweisaufnahmesystems.
- Personelle Verstärkung der Beratungs- und Interventionsgruppe
gegen

Rechtsextremismus (BIG Rex) beim LKA.

- Verstärkung des Bereichs Rechtsextremismus beim LfV durch
Personalumschichtung und eine entsprechend weiterentwickelte
Dienstvorschrift zu Standards für Vertrauenspersonen (VP) und
Einrichtung einer zentralen VP-Datei.
- Intensivierung der Internet-Beobachtung und der
wissenschaftlichen Analyse im Bereich Rechtsextremismus beim
LfV.
- Der Bund wird beim Aufbau einer bundesweiten VP-Datei im
Verfassungsschutz-Verbund unterstützt.

Auf Bundesebene nannte Innenminister Gall folgende Verbesserungen:

- Einrichtung des Gemeinsamen Abwehrzentrums für Extremismus und
Terrorismus-Rechts (GETZ-R) sowie die Koordinierte
Internetauswertung Rechtsextremismus (KIAR), die unabhängig von
Zuständigkeitsgrenzen das gesamte Netz auswertet.
- Seit 2012 steht bundesweit die zentrale Rechtsextremismusdatei
von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern
zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus.
- Ferner hat der Verfassungsschutz das Nachrichtendienstliche
Informationssystem NADIS WN eingerichtet, so auch das LfV
Baden-Württemberg.

Die Bilanz unter der Lupe

Der Innenminister wies darauf hin, dass in der EG Umfeld mit
Unterstützung durch die Landespolizei 19 Beamtinnen und Beamte, seit
Anfang 2014 seien es noch 14, Bezüge des NSU und dessen Umfeld zu
Personen aus Baden-Württemberg untersucht und damalige und aktuelle
Strukturen der rechten Szene beleuchtet habe - "über das hinaus, was
den Generalbundesanwalt im strafrechtlichen Sinne interessiert".
Daneben würden aber auch Ersuchen und Spuren des Bundeskriminalamts
(BKA) aus den Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts (GBA) mit
Anhaltspunkten für Baden-Württemberg bearbeitet.

Der Minister präsentierte den Abgeordneten eine Bilanz der EG
Umfeld, aber auch der Aufarbeitung der NSU-Morde durch das Landesamt
für Verfassungsschutz (LfV). "Den zuständigen Ausschüssen des
Landtags habe ich einen umfassenden Bericht zugesagt, jetzt liegt
dieser vor", sagte der Minister. Er wies zugleich darauf hin, dass
die EG Umfeld keine eigenständigen strafrechtlichen Ermittlungen zum
Mordfall Heilbronn durchführe.

Die EG Umfeld sei Hinweisen und Ansatzpunkten - und seien sie noch
so weit hergeholt - mit hoher Akribie und nach bestem Wissen
nachgegangen.

- Über 500 bereits erfasste Spuren der EG Rechts und des RegEA BW
und die daraus gewonnenen Erkenntnisse seien erneut bewertet
worden (Spurencontrolling).
- Über 180 (Neu)Spuren seien durch die EG Umfeld zusätzlich
erfasst worden. Der Großteil dieser Spuren (über 150) sei
abgearbeitet.
- Ferner seien bislang 260 Maßnahmen veranlasst worden, darunter
vor allem Befragungen und Auswertungen; über 230 Maßnahmen seien
bereits abgeschlossen.

Der Innenminister wies darauf hin, dass im laufenden
Ermittlungsverfahren des GBA noch nicht alle Baden-Württemberg
betreffenden Spuren, die mögliche Hinweise auf
Unterstützungshandlungen für den NSU enthalten, ausermittelt seien.
So lange könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass weitere
Personen aus BW Beschuldigte im GBA-Verfahren werden. Darüber habe er
dem Innenausschuss heute in nicht-öffentlicher Sitzung vertieft
berichtet.

Konkrete Hinweise der zuständigen Behörden in Thüringen, wonach
sich das Trio in Baden-Württemberg aufhalte oder Anlaufstellen in
Baden-Württemberg habe, und die Anlass für ein entsprechendes
Fahndungsersuchen oder -maßnahmen hätten sein können, seien nicht an
baden-württembergische Sicherheitsbehörden gerichtet worden. Den
baden-württembergischen Sicherheitsbehörden hätten solche Hinweise
auch nicht vorgelegen.

Die 1998 nach dem Abtauchen des Trios aufgefundene sogenannte
Telefonliste Mundlos, welche Umfeld- und Kontaktpersonen von Mundlos
in den neunziger Jahren vor dessen Abtauchen enthält, sei dem LKA
erst am 30. Mai 2012 vom Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen der
zugewiesenen Spurensachbearbeitung übermittelt worden. Diese Liste
enthält vier Personen, die in Baden-Württemberg (zeitweise) ihren
Wohnsitz hatten. Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) BW sei
diese Liste erstmals vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am 28.
Januar 2013 übermittelt worden.

Die bisherigen Ermittlungen der EG Umfeld hätten die Verbindungen
der rechtsextremen Szene aus Ostdeutschland, insbesondere Thüringen
und Sachsen, mit Gleichgesinnten aus Baden-Württemberg, besonders aus
den Räumen Ludwigsburg, Waiblingen, Heilbronn und Stuttgart, deutlich
aufgehellt. Diese manifestierten sich vor allem in gegenseitigen
Besuchen zu privaten Festen.

Es hätten keine Hinweise auf mit dem NSU vergleichbare Netzwerke
oder Zellen in Baden-Württemberg erlangt werden können, unterstrich
Innenminister Gall. Auch lägen keine Erkenntnisse vor, wonach das
Trio bei (verdachts- und ereignisunabhängigen) Kontrollen in
Baden-Württemberg angetroffen wurde.

Die bisherigen Ermittlungen der Sicherheitsbehörden in
Baden-Württemberg hätten keinen Nachweis erbringen können, dass

- das Trio in Baden-Württemberg weitere Straftaten begangen habe,
die bislang nicht dem Trio zugerechnet werden konnten,
- in Baden-Württemberg ein Netzwerk des Trios bestanden habe,
welches das Trio beim Leben im Untergrund (ab 1998 bis 2011)
unterstützt hätte,
- Personen aus Baden-Württemberg strafbare
Unterstützungshandlungen beim Untertauchen des Trios begangen
hätten.

Über die beim BKA vorliegenden Erkenntnisse zum mutmaßlichen
Aufenthalt des Trios beziehungsweise von Böhnhardt und Mundlos beim
Heilbronner Polizistenmord im Jahr 2007 hinaus seien durch die
Ermittlungen der EG Umfeld keine weiteren belastbaren Erkenntnisse
zum Tatgeschehen bekannt geworden.

Die genaue Anzahl der Besuche des Trios beziehungsweise einzelner
Personen des Trios in Ludwigsburg sei nicht zu verifizieren, jedoch
habe es laut Zeugenaussagen vor allem von 1993 bis 1996 wiederholte
Aufenthalte des Trios in Ludwigsburg gegeben. Nach lediglich einer
Zeugenaussage sei das Trio beziehungsweise Teile des Trios ab
Frühjahr 1993 bis Anfang 2001 in circa 30 Fällen in Ludwigsburg zu
Besuch gewesen. Davon hätten allerdings nur acht Besuche durch die
Ermittlungen konkretisiert werden können.

Der Aufenthalt des kompletten Trios in Ludwigsburg sei in einem
einzigen Fall zu belegen, und zwar beim Besuch an Ostern 1996. Nach
den Schilderungen einer Zeugin soll es zwischen 1998 bis Jahresbeginn
2001 zu weiteren Besuchen gekommen sein. Genaueres sei nicht zu
belegen, berichtete Minister Gall.

Ob ein Aufenthalt von Böhnhardt und Mundlos 2003 in Stuttgart im
Zusammenhang mit den im Brandschutt festgestellten Stadtplänen mit
Markierungen und einem Foto von Böhnhardt in der Nordbahnhofstraße
weiteren Anschlagsplanungen und Tatvorbereitungen gedient habe, sei
auch nach Auswertung aller vorliegenden Spuren nicht zweifelsfrei zu
belegen. Weitere Ermittlungsansätze stünden den
baden-württembergischen Sicherheitsbehörden derzeit nicht zur
Verfügung.

Mit Blick auf die knapp 1.000 Objekte in Baden-Württemberg, die
auf der sogenannten 10.000er-Liste aufgeführt werden, seien keine
weiteren Tatvorbereitungen festzustellen. Ermittlungen deuteten auf
eine zum Teil wahllose Sammlung, möglicherweise unter Nutzung des
Internets, besonders von Objekten der CDU und der SPD sowie
islamischer und türkischer Einrichtungen hin. Den
baden-württembergischen Sicherheitsbehörden ergäben sich
diesbezüglich aktuell keine weiteren Ermittlungsansätze. Es seien
keine Verbindungen der Örtlichkeiten zu ungeklärten Tötungs-
beziehungsweise Raubdelikten festzustellen.

J. W. und T. S. seien Führungspersonen bei Blood & Honour in
Sachsen gewesen. Mit Ausnahme eines Beschuldigten im
Ermittlungsverfahren des GBA/BKA hätten weder
Unterstützungshandlungen für den NSU von B&HMitgliedern aus
Baden-Württemberg, noch direkte Kontakte zum Trio festgestellt
werden können.

Eine Beteiligung der aus Baden-Württemberg stammenden
Rechtsrockband "Noie Werte" an der Auswahl ihrer beiden Lieder "Kraft
für Deutschland" und "Am Puls der Zeit" für ein nichtveröffentlichtes
NSU-Bekennervideo habe nicht nachgewiesen werden können. Dass ein
persönlicher Kontakt der Bandmitglieder zum Trio bestand, lasse sich
bisher nicht belegen.

Bei mehreren Kontaktpersonen des Trios seien Wohnungsumzüge nach
Baden-Württemberg beziehungsweise aus Baden-Württemberg nach
Thüringen/Sachsen festzustellen gewesen. Ein Zusammenhang zwischen
den Umzügen und dem Abtauchen des Trios sei nicht zu belegen.

Ein direkter Bezug von KKK-Strukturen in Baden-Württemberg zum NSU
habe nach vorliegenden Erkenntnissen nicht bestanden. Durch die
Ermittlungen der EG Umfeld seien strafbare Handlungen durch einzelne
KKK-Klans nicht bekannt geworden.

*

Anhang

Vorgeschichte zur EG Umfeld:

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen sind zunächst von der am
Tattag zur Tataufklärung bei der Polizeidirektion (PD) Heilbronn
eingerichteten Soko Parkplatz geführt worden. Am 20. Februar 2009 hat
das LKA BW die weiteren Ermittlungen übernommen. Nach dem Auffinden
der bei der Tat in Heilbronn entwendeten Dienstwaffen in Thüringen am
4. November 2011 ist die Soko Parkplatz ab dem 5. November 2011
personell verstärkt worden (auf 39 Beamte). Verbindungsbeamte sind
unverzüglich nach Gotha/ Thüringen und Zwickau/Sachsen entsandt
worden.

Am 11. November 2011 hat der GBA die Gesamtermittlungen zum NSU
übernommen und das BKA mit der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben
auf dem Gebiet der Strafverfolgung beauftragt. Hierzu hat das BKA die
Besondere Aufbauorganisation (BAO) Trio mit regionalen
Ermittlungsabschnitten (RegEA) Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen,
Thüringen und Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Die Soko Parkplatz
ist als RegEA BW (39 Beamte, 33 Beamte ab 22. November 2011 und 28
Beamte ab 2 .Januar 2012) in die BAO eingegliedert worden.

Der RegEA BW ist am 26. April 2012 aufgelöst und die Ermittlungen
sind zentral durch das BKA weitergeführt worden. Konkrete Anfragen
oder Ermittlungsaufträge des BKA zum Mord und versuchten Mord in
Heilbronn sind in der Folge in der zuständigen Regelorganisation des
LKA BW bearbeitet worden. Daneben hat das LKA BW bereits am 17.
November 2011 bei der Abteilung Staatsschutz die EG Rechts (zwischen
sechs und 13 Beamte) eingerichtet. In Absprache mit dem RegEA BW sind
dort alle eingehenden Hinweise und weiterführenden Ermittlungen zum
Verfahren des GBA, die keinen unmittelbaren Bezug zur Tat in
Heilbronn aufwiesen, bearbeitet worden.

Darüber hinaus hat die EG Rechts bislang nicht geklärte schwere
Straftaten mit möglichem Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität
(PMK) auf eine mögliche Täterschaft des NSU untersucht, die vom BKA
versandte Personen-/Objektliste überprüft und bewertet sowie die
Profile rechter Gruppierungen aus Baden-Württemberg aktualisiert
beziehungsweise bewertet. Nach Auflösung der EG Rechts am 3. August
2012 sind Aufträge der BAO Trio ohne Bezug zum Mord und versuchten
Mord in Heilbronn in der Regelorganisation der Abteilung Staatsschutz
des LKA BW bearbeitet worden.

Nachdem im Zuge der weiteren Ermittlungen des BKA und der
Anklageerhebung des GBA am 8. November 2012 Ermittlungsüberhänge
bekannt wurden, das heißt insbesondere personelle - strafrechtlich
zunächst nicht relevante - Bezüge nach Baden-Württemberg, die nicht
Teil der Anklage des GBA waren, wurde am 28. Januar 2013 die EG
Umfeld bei der Abteilung Staatsschutz des LKA BW zur Durchführung
polizeirechtlicher Ermittlungen eingerichtet.

Arbeitsweise der EG Umfeld:

Die Ermittlungen der EG Umfeld werden auf Basis des
Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG BW) geführt. Die Befragungen
nach dem PolG BW setzen die Mitwirkungsbereitschaft der Befragten
voraus. Polizeirechtliche Strukturermittlungen umfassen üblicherweise
keine Zwangsmaßnahmen und beschränken sich auf informelle Erhebungen.

Bei einzelnen Ermittlungsersuchen des BKA zu den Straftaten des
NSU unterstützt die EG Umfeld das BKA. Die EG Umfeld ist hierbei an
den Auftrag des BKA gebunden. Eigene Handlungsbefugnisse zu diesen in
der Zuständigkeit des BKA liegenden Sachverhalten, zum Beispiel in
Bezug auf die Tat in Heilbronn, bestehen nicht. Diese das BKA
unterstützenden Ermittlungen werden nach den Vorschriften der
Strafprozessordnung (StPO) durchgeführt.

Das BKA wurde seit Einsetzung der EG Umfeld in insgesamt fünf
Aktenanforderungen um Übersendung von nahezu 200 gesonderten
Aktenbestandteilen gebeten. Die fünfte und letzte Aktenanforderung
wurde dem BKA im November 2013 übersandt, die Aktenübersendung durch
das BKA ging Mitte Januar 2014 bei der EG Umfeld ein. Einzelne
Aktenanforderungen wurden bislang vom GBA nicht für eine Weitergabe
an die EG Umfeld genehmigt. Außerdem wurden separate
Sachstandsanfragen zu durch den RegEA BW bearbeiteten und in der
Folge an das BKA abgegebenen und dort eventuell weiterbearbeiteten
Spuren gestellt. Diese sind bislang vom GBA ebenfalls nicht für eine
Weitergabe an die EG Umfeld genehmigt worden.

Im Übrigen war die EG Umfeld auch in die zur Beantwortung der
Beweisbeschlüsse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses NSU
im Bundestag erforderlichen Recherchen und Aktenübersendungen
eingebunden. Zwei Beamte der EG Umfeld waren von der 36. bis zur 49.
Kalenderwoche 2013 nur mit der Aufbereitung und Übersendung von Akten
der ehemaligen Soko Parkplatz an das BKA beauftragt. Beim BKA fand ab
Oktober 2013 eine Revision sämtlicher bei den Tatortdienststellen
verbliebenen Akten aus den Ursprungsverfahren der BAO "Bosporus",
"Soko Parkplatz" und dem Sprengstoffanschlag in Köln im Auftrag des
GBA statt.

Als für die Ermittlungen der EG Umfeld relevant im engeren Sinne
(Kategorien 1 A, 1 B und 2 der EG Umfeld) wurden insgesamt 52
Personen erachtet, bei denen ein direkter Kontakt zum Trio
beziehungsweise zu den Kontaktpersonen des Trios nachgewiesen ist und
bei denen ein Bezug zu Baden-Württemberg besteht.

Bei den Personen aus der Kategorie 1 A handelt es sich um Personen
mit Bezug zu Baden-Württemberg und aktuellem oder ehemaligem Wohnsitz
in Baden-Württemberg sowie direktem Kontakt zum Trio (acht Personen).

Bei den Personen aus der Kategorie 1 B handelt es sich um Personen
mit Bezug zu Baden-Württemberg allerdings ohne Wohnsitz in
Baden-Württemberg, aber mit direktem Kontakt zum Trio (15 Personen).
Bei den Personen aus der Kategorie 2 handelt es sich um Personen mit
Bezug zu Baden-Württemberg und Kontakt zu direkten Kontaktpersonen
des Trios (29 Personen).

Als weniger relevant wurden Personen aus der Kategorie 3 erachtet.
Diese wurden jedoch ebenfalls in die Ermittlungen miteinbezogen.
Hierbei handelt es sich um insgesamt 35 Personen mit Bezug zu
Baden-Württemberg, bei denen ein Kontakt zum Trio vermutet wird (zum
Beispiel aufgrund von Beweismitteln des BKA wie Briefen oder
festgestellter Nutzung der Personalien durch Mitglieder des NSU als
Aliaspersonalien) beziehungsweise bei denen ein (zum Teil zumindest
mittelbarer) Bezug zu Besch
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